Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer, eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt - oder falls eine Zugsage aus Zeitgründen nicht möglich war - bereit gestellt worden ist.

Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter.

Der Abschluss des Gast Aufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

Als Zahlungsbedingungen gelten eine Anzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 25 € bei Buchung. Bei schriftlicher Buchung muss die Anzahlung innerhalb von 8 Tagen überwiesen werden. Die Restzahlung wird bei der Anreise in bar fällig.

Der Mieter ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung des Vertragsgegenstandes dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, zu zahlen.

Die Einsparungen betragen:

 - 10% des Preises für Übernachtung in FW oder FH

 - 20% des Preises für Übernachtung und Frühstück

 - 30% des Preises für Übernachtung und Halbpension

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei telefonischer Buchung der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so werden als Entschädigung folgende pauschalierte Rücktritsgebühren erhoben.

- bis 35 Tage vor Reiseantritt 10% aber mindestens 25,00€

- ab 34. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20%

- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%

- ab 14. Tag vor Reiseantritt 50%

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast den prozentualen Anteil vom vereinbarten Preis, in Abhängigkeit vom Eingang der Rückzahlungserklärung, für die Dauer des Vertrages zu bezahlen.

Nimmt der Gast wegen vorzeitiger Abreise Leistungen nicht in Anspruch, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Preis laut Vertrag. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

Bei kurzfristiger Vermietung, bis 3 Tagen, wird ein Aufschlag (Wäscheaufschlag) erhoben. Der Gast ist haftbar für die von ihm in der Unterkunft angerichteten Schäden.

Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Vertrages sowohl vom Gast als auch vom Vermieter geltend gemacht werden.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten.